Vorlage - VO/2019/07738  

Betreff: SPD/ CDU/ BM Lothar Möller (BfL)/BM Thomas Misch (FW): AT Antrag zu "Klimanotstand in Lübeck ausrufen" VO/2019/07727
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Fraktionslos
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
   BM Misch, Thomas (FW)
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck stellt den Klimanotstand fest und betont, dass weitere kommunale Maßnahmen zum Klimaschutz zwingend erforderlich sind. 

Das bedeutet für uns:

a)      Die Lübecker Bürgerschaft erinnert daran, dass Lübeck seit 1993 Mitglied des Klimabündnisses ist. Sie macht insbesondere Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler und globaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist. Erst ein vollständiger Abbau weiterhin bestehender Subventionen für fossile Energieträger, eine sozial ausgestattete CO2-Bepreisung, eine grundlegend veränderte Verkehrspolitik und eine klimaschutzkonforme Förderung des sozialen Wohnungsbaus würden hier das dringend benötigte Fundament legen.

 

b)      Die CO2-Reduzierung erhält hohe Priorität. Daher fordert die Lübecker Bürgerschaft  die Verwaltung der Hansestadt Lübeck auf, die Klimaschutzmaßnahmen noch weiter zu erhöhen. Die CO2-Emissionen müssen noch drastischer gesenkt werden, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

 

c)       Die Auswirkungen auf das Klima werden bei jeglichen kommunalen Entscheidungen berücksichtigt. Hierzu wird für sämtliche Beschlussvorlagen aus Verwaltung und Politik ab September 2019 das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ hinzugefügt.

 

d)      Klimaschutz lässt sich nicht in rein territorialen Grenzen betrachten und ein großer Teil der durch Lübeckerinnen und Lübeckern verursachten Emissionen fallen außerhalb des Stadtgebietes an. Konkrete Maßnahmen, die solche Emissionen reduzieren, sind in einen Maßnahmekatalog aufzunehmen.

 

e)      Der Bürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft und die Öffentlichkeit über Erfolge und Herausforderungen der Klimaprobleme und deren Entwicklung jährlich zu berichten.

 

f)        fordert auch die städtischen Beteiligungen dazu auf, verstärkt die Möglichkeiten im Klimaschutz zu berücksichtigen.

 

g)       fordert den Bürgermeister dazu auf, im Zusammenwirken mit Vertretern von Stadtverwaltung, städtischen Beteiligungen, Parteien und Verbänden unter Federführung der Verwaltung Maßnahmen gemäß der Vorstellung im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 21.5.2019 zusätzlich mit Inhalten zu ergänzen und bis zum Jahresende einen Maßnahmekatalog vorzulegen, der die Anstrengungen Lübecks zum Klimaschutz formuliert. Dieser Maßnahmekatalog wird als Bericht vorgelegt und über erreichte und geplante Ziele auch jährlich fortgeschrieben.

 

h)      Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, eine Steuerungsgruppe „Klimaschutz“ einzurichten, die dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zugeordnet wird und unter Leitung des zuständigen Senators  des FB 3 stattfindet. Die in der heutigen Sitzung der Bürgerschaft (23.05.2019) in Anträgen formulierten Einzelmaßnahmen zum Klimaschutz werden in die Steuerungsgruppe eingebracht.

 


Begründung

 

 


Anlagen