ALLRIS - Auszug

11.03.2024 - 5.1 Änderung der VO/2015/02775: Vermarktung der Gru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller-Lornsen thematisiert neben der Veränderung der Rahmendbedingungen auch die Bodenrichtwerte. Frau Csösz erläutert die Veränderung der Rahmenbedingungen, so soll zu den verbliebenen 6 Grundstücken ein Kauf auch ohne Familie möglich werden. Frau Senatorin Steinrücke verweist hierzu auf die Öffnung der Vorgaben, da im Projektverlauf bisher kein erfolgreicher Verkauf zu den verbliebenen Grundstücken erfolgen konnte.

 

Zur Preisgestaltung sprechen Herr Reinhardt, Frau Csösz, Frau Steinrücke und Herr Dr. Flasbarth. Es steht ein entsprechendes Mindestgebot fest, den Zuschlag erhält dann grundsätzlich der Meistbietende. Frau Csösz nennt als Grundstückssumme 260 TEUR, der Bau des Hauses kommt entsprechend hinzu.

 

Herr Simon äußert, dass aus seiner Sicht eine gewisse Ehrlichkeit in der Debatte bestehen muss. Für einen Großteil der jungen Familien ist der hohe Bodenwert in Verbindung mit den umfänglichen Vorgaben an die bauliche Gestaltung eine deutliche Hürde. Bei den verbliebenen 6 Grundstücken handelt es sich um sehr kostenintensive Immobilien.

 

Herr Müller-Lornsen beantragt eine Unterbrechung der Sitzung.

 

 

Die Sitzung wird durch die Vorsitzende von 17.13 Uhr bis 17.18 Uhr unterbrochen.

 

 

Zum Kauf mehrerer Grundstücke durch einen Interessenten sprechen Herr Abbe und Frau Csösz. Aus Sicht von Frau Csösz ist dies nur bei einem Eckgrundstück möglich.

 

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Beschluss:

Der Bürgerschaftsbeschluss vom 25.06.2015 (Vorlage VO/2015/02775) ist hinsichtlich der durch die Beschlusspunkte zu Ziffer 1 und 3 anzuwendenden Vergabekriterien wie folgt anzupassen:

 

a. Ein Verkauf der noch freien Grundstücke, die für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus vorgesehen sind, ist weiterhin vorrangig an Familien vorzusehen. Gleichzeitig wird jedoch zugelassen, dass Angebote zum Höchstpreis unabhängig vom Familienstand abgegeben werden dürfen. Für den Fall, dass kein Gebot durch eine Familie abgegeben wird, erhält das Gebot des Höchstbietenden den Zuschlag.

 

b. Eine Interessentin bzw. ein Interessent kann zukünftig ein oder mehrere Grundstücke im Gründungsviertel erwerben.

 

c. Die übrigen Inhalte der Vergabekriterien bleiben unverändert.

 

 

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Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

(13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

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