ALLRIS - Auszug

01.02.2018 - 4.7 Anfrage des beratenden Ausschussmitgliedes (KEV...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Jürgensen erklärt, dass durch einen Bürgerschaftsauftrag die Öffnungszeiten der Kitas um 10 zusätzliche Öffnungstage erweitert werden müssten. Dies ist so leider nicht umsetzbar, weil es mit dem KitaGesetz nicht vereinbar ist. Zusätzliche Öffnungstage können lediglich mit dem Träger verhandelt, jedoch nicht durch die Bürgerschaft vorgegeben werden. Die Verhandlungen mit den Trägern sind bereits erfolgt. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden umverteilt und sind der Niederschrift beigefügt.

 

Die Finanzierung der 10 zusätzlichen Öffnungstage ist vereinbart, jedoch wird es keine Synchronisierung der Schließzeiten geben. Die Träger erklären sich bereit während der Sommerferien eine bedarfsorientierte Betreuung anzubieten.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Weise zu den Sommerschließzeiten erklärt Frau Weiher, dass es keine 3 Wochen Schließzeiten in den Sommerferien geben wird. Dennoch sollen sich die Eltern verpflichten ihre Kinder 20 oder 30 Tage im Jahr selbst zu betreuen. Aufgrund vieler vakanter Stellen fehlen die entsprechenden Fachkräfte um mehr Öffnungstage vorzuhalten. Sobald mehr Personal vorhanden wäre, könnten die Schließzeiten auch verringert werden.

 

Herr Weise fragt nach, ob eine Reduzierung der Sommerschließzeiten auf 2 Wochen möglich wäre. Herr Jürgensen erklärt, dass die Schließzeiten mit den Eltern und den Beiräten festgelegt werden. Diese waren mehrheitlich für eine 3-wöchige Schließzeit während der Sommerferien. Kinder könnten aber trotz Schließzeiten in der Kita betreut werden.

 

Auf Nachfragen von Frau Hildebrand und Herrn Weise antwortet Herr Jürgensen.

 

Herr Klüssendorf beendet die Diskussion mit Verweis auf diverse Debatten zum Thema Sommerschließzeiten in Kitas aus den letzten Ausschusssitzungen.

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Beschluss:

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie plant die Verwaltung die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses zu den Schließzeiten in den städtischen Kitas über 2018 hinaus?
  2. Mit welcher Begründung soll es auch ab 2019 bei drei Wochen Schließzeit in den Sommerferien bleiben?
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Die Beantwortung der Anfrage wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

 

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