ALLRIS - Auszug

21.03.2017 - 8.1.3 Förderung der E-Mobilität; hier: Antrag der Fra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 8.1.3 mit VO Nr. 4685 den nachstehend  aufgeführten Antrag der Fraktion Freie Wähler und Die LINKE einstimmig an den Bauausschuss (federführend) und den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung überwiesen.

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

 

Förderung der E-Mobilität;

hier: Antrag der Fraktion Freie Wähler und Die LINKE

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Lübecker Bürgerschaft über die VO/2016/04454 hinaus umgehend und umfassend über weitere konkrete Möglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität im Bereich der Hansestadt Lübeck durch die Stadtverwaltung, städtische Eigenbetriebe und Unternehmen mit städtischer Beteiligung zu berichten. Dabei soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:

 

  1.                     Lichtmasten als Ladestation:

 

Die Industrie bietet inzwischen Lösungen an, Lichtmasten durch Umbau ohne aufwändige Verkabelungsarbeiten in Ladestationen für Elektroautos umzuwandeln. In der Innenstadt wo große Teile der Bebauung aus der Vorautozeit stammen, also ohne Garagen errichtet wurden, sind viele Bürgerinnen und Bürger auf öffentliche Lademöglichkeiten angewiesen. Diese können – anders als Eigenheimbesitzer mit Garage oder privater Einfahrt – ohne Ladestationen im öffentlichen Raum ihre automobile Mobilität nicht auf erneuerbare Energie umstellen.

 

  • Kennt die Stadtverwaltung diese Lösungen der Nutzung von Straßenlaternen?
  • Wie beurteilt die Stadtverwaltung Technik und Kosten?
  • Und ggf. welche Konzepte wurden dazu bisher angedacht, überdacht oder entwickelt?

 

  1.                     Förderprogramme für Ladestationen:

 

  • Welche Möglichkeiten zur Teilnahme an Förderprogramm der Bundesregierung und der Europäischen Union zur Schaffung von Elektromobilität-Ladestationen bestehen für die Hansestadt Lübeck?
  • Welche notwendigen Schritte sind zur Teilnahme zu unternehmen?

 

Beratung siehe TOP 8.1.

 

 

 

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„Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung begrüßt alle vertretbaren Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität. Über die Einzelheiten möge der Bauausschuss federführend entscheiden.“ (siehe TOP 8.1.)

 

 

 

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