ALLRIS - Auszug

21.02.2017 - 5.13 Freigabe zur weiteren Sanierung der Musik- und ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Nach Erläuterungen von Herrn Senator Boden zum Inhalt der Vorlage diskutieren - zum Teil kontrovers und mit mehrfachen Wortbeiträgen - der Vorsitzende, Herr Senator Boden, Herr Rathcke, Herr Niewöhner, Herr Zander, Herr Lötsch und Herr Bunk und erörtern Fragen zur Vergabe von Fördermitteln durch das Land SH, dem weiteren Verfahren betr. des Ablaufs des 2. BA und der Finanzierung der Eigenmittel der HL.

 

Im Rahmen der Diskussion werden folgende Fragen gestellt, um deren Beantwortung zur Sitzung der kommenden Bürgerschaft gebeten wird:

-          Von wem wurde die regionalökonomische Studie in Auftrag gegeben und welche Kosten sind dafür entstanden?

-          Ist geprüft worden, ob den Gremien wie erbeten nunmehr das vollständige Gutachten zur Sanierung der MuK zur Verfügung gestellt werden kann?

-          Schränkt die Bereitstellung der Eigenmittel für die Sanierung der MuK in Höhe von 15 Mio Euro die Möglichkeiten der HL betr. der Kreditaufnahme für weitere Investitionsmaßnahmen ein?

-          Ist mit dem Land SH besprochen, ob ggf. zusätzliche Kreditaufnahmen möglich sind?

 

Weiterhin wird gebeten, den vollständigen LOI diesem Protokoll als Anlage beizufügen, was Herr Senator Boden zusagt.

 

Der Vorsitzende beantragt vor dem Hintergrund der noch zu beantwortenden Fragen, die Vorlage der Bürgerschaft ohne Votum zuzuleiten.

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Beschluss:

 

Unter der Voraussetzung einer Förderzusage des Landes über ein Drittel der Investitionskosten zur Sanierung der MuK, 2. Bauabschnitt (Bauteile 3-7) wird die Hansestadt Lübeck diese Baumaßnahmen bis zu einem Gesamtvolumen von 15 Mio. Euro netto in den Jahren 2018 ff. umsetzen und die hierfür erforderlichen Finanzmittel im städtischen Haushalt unter dem Produktsachkonto: 111029.310.7851000 GMHL/ MuK/ Sanierungsmaßnahme/ Hochbaumaßnahme zur Verfügung stellen.

 

 

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Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

 

 

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Anlagen

 

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