24.01.2017 - 5.1 Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
56. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 24.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Hierzu sprechen – zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen - Herr Rathcke, Herr Senator Boden, Herr Niewöhner, Herr Uhlig, Herr Rottloff, Herr Bürgermeister Saxe, Frau Jansen, Frau Röttger, der Vorsitzende, Herr Kleyer, Herr Lüttke, Herr Reinhardt und Herr Senator Hinsen.
Es werden folgende Punkte angesprochen und umfassend – zum Teil kontrovers - erörtert:
- Stellenbesetzungssituation GMHL
- Kürzung Personalkostenpauschale im FB 4
- Weiteres Verfahren bei ggf. Streichung weiterer Positionen aus der Kondi-Liste
- Verkauf ehem. FLS, Schwartauer Allee – möglicher Bedarf für schulische Zwecke
- Dachausbau/Pavillon Kaland-Schule – Bereitstellung finanzieller Mittel im Haushalt
- Kürzung der Investitionsmittel für Schulen von € 35,-- auf € 10,-- pro SchülerIn
- Bereitstellung einer Übersicht Haushaltsreste 2015 > 2016
Der Vorsitzende schlägt vor, die Vorlage der Bürgerschaft ohne Votum zuzuleiten.
Beschluss:
1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird ausgehend vom Entwurf gemäß VO/2016/04224 einschl. Anlagen mit den Veränderungen gemäß fortgeschriebener Nachmeldeliste Anlage 1
beschlossen.
2.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4 zur VO/2016/04224) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
3.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als Anlage 0
beigefügten Fassung der Konsolidierungsliste gefasst.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
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1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 780.532.500 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 814.849.300
| EUR | ||
| einen Jahresüberschuss von |
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| einen Jahresfehlbetrag von | 34.316.800 | EUR | ||
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2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
| 758.667.500 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
| 766.515.400 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
| 93.352.500 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
149.858.700 |
EUR | ||
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festgesetzt.(Stand: 9.12.2016)
§ 2
Es werden festgesetzt: |
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1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 28.871.500 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 62.664.400 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000
| EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.349,041 |
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§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2.Gewerbesteuer 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.
(Ende des Satzungstextes)
5. Stellenplan
Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus
der Veränderungsliste ergebenden Stellen ergänzt und in der sich daraus ergebenden
Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt mit 3349,041 Planstellen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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48,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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588,6 kB
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