12.12.2016 - 5.1 Bebauungsplan 22.55.09 – Änderung des Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- zurückgestellt in der 27. Sitzung des WiA & KBT-A am 14.11.2016(liegt bereits vor)
- Datum:
- Mo., 12.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hundertmark äußert, dass er dem Inhalt der Vorlage inklusive der Verlagerung des CB-Mode Marktes grundsätzlich zustimmt, eine allgemeine Flexibilisierung des Warenangebotes jedoch ablehnt.
Herr Krause verweist auf die erst vor zwei Jahren beschlossenen Obergrenzen für Innenstadt-Sortimente. Da keine Erkenntnisse aus einem neuen Einzelhandelsmonitor vorliegen, besteht aus seiner Sicht kein Änderungsbedarf an der bestehenden Beschlusslage.
Aus Sicht von Herrn Schaafberg verstößt der vorliegende B-Plan gegen grundsätzliche Ziele der Hansestadt Lübeck. Er lehnt die Vorlage daher komplett ab.
Zur Flexibilisierung des Warenangebotes im CITTI-Park und dem CITTI-Markt Warenhaus sprechen Herr Dr. Eymer, Herr Schröder, Frau Belchhaus, Herr Krause, Herr Stüttgen und Frau Kempke. Die Flexibilisierung im CITTI-Park wird nach erfolgter Diskussion mehrheitlich befürwortet, im CITTI-Markt Warenhaus wird diese jedoch abgelehnt.
Herr Hundertmark formuliert zur Vorlage nunmehr folgenden Antrag:
„Die Flexibilisierung des Warenangebotes im CITTI-Markt Warenhaus wird abgelehnt.“
Beschlussvorschlag:
1.Der Bauausschuss nimmt den für die Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.
2.Der Entwurf des Bebauungsplanes 22.55.09 – Änderung des Bebauungsplanes 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum –, der Entwurf des Bebauungsplanes 22.55.10 – Änderung des Bebauungsplanes 22.55.01 – Gewerbegebiet Herrenholz Süd – sowie der Entwurf des Bebauungsplanes 22.53.09 – Änderung der Bebauungspläne 22.53.04 und 22.53.07 - Gewerbegebiet Padelügger Weg Nord – sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 bis 10) gebilligt.
3.Die Entwürfe der Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
4.Sollten die Entwürfe der Bebauungspläne nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss
für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
nimmt den Antrag des AM Hundertmark
einstimmig an.
(11 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss
für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
empfiehlt dem Bauausschuss einstimmig,
gemäß geändertem Beschlussvorschlag
zu entscheiden.
(11 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)
Anlagen zur Vorlage
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1,7 MB
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(wie Dokument)
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991,4 kB
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