ALLRIS - Auszug

06.12.2016 - 6.4 Kommunale, kooperative Beschäftigungs- und Qual...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

-gemeinsame Beratung mit TOP 6.4.1-

 

Die Angelegenheit wird kontrovers diskutiert.

 

Gemäß VO/2016/04290/Antwort zu Frage 8 (TOP 6.4.1) „würde eine kommunale Beschäftigungsgesellschaft zusätzlich zum Jobcenter und der Bundesanstalt am Markt agieren und kann daher nur zusätzliche oder andere Aufgaben übernehmen.“

Herr Stabe gibt zu bedenken, dass Langzeitarbeitslose auch im Focus des Jobcenters stehen.

Fraglich sei in diesem Zusammenhang der Begriff der „anderen Aufgaben“.

 

Frau Akyurt erklärt, in dem o.a.Bericht werde eindeutig die Aussage getroffen, dass eine kommunale Beschäftigungsgesellschaft für Langzeitarbeitslose nicht benötigt wird (siehe Antwort zu Frage 5); es seien keine Lücken im Angebot ersichtlich.

Frau Zunft stimmt dem zu. Die Langzeitarbeitslosen seien beim Jobcenter „in guten Händen“; es sollte eher in die Prävention investiert werden.

Herr Senator Schindler möchte diese Aussage nicht so stehen lassen. Er hält es auch aus volkswirtschaftlicher Sicht für sinnvoller, im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers mit einem verhältnismäßig geringen zusätzlichen Aufwand seitens des Bundes dauerhaft öffentlich geförderte Arbeitsplätze einzurichten, als nur die Arbeitslosigkeit zu bezahlen. Die zusätzlichen Kosten des Bundes würden dabei 1/10 gegenüber einer kommunalen Finanzierung betragen. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Bundesregierung doch noch den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2015 umsetzt und die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen entsprechend ergänzt und so die Finanzierung des geforderten Prozessmodells dauerhaft sicherstellt.

 

Herr Schaffenberg erklärt, man müsse „Druck aufbauen beim Bund“, das Thema „sei noch nicht vom Tisch“.

 

Es sprechen außerdem Frau Regier, Herr Tag, Frau Menorca, Herr Klinkel und Herr Schlitzke.

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Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

 

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