ALLRIS - Auszug

22.11.2016 - 5.16 Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Zander beantragt, die Vorlage der Bürgerschaft ohne Votum zuzuleiten.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                             1.600,--  Euro             
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.600,--  Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                            0,--  Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                        0,--  Euro

 

im Finanzplan mit

 

  •     einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                           1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                  1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit          0,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit          0,--  Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

Reduzieren

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Das könnte Sie auch interessieren