ALLRIS - Auszug

08.11.2016 - 3.3.1 Antwort auf die Anfrage von Herrn Lindenau im H...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zu der Frage, ob es möglich sei, den Erbbauzins durch Beschluss der Bürgerschaft von 4% auf 2% zu senken, sprechen, zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen, Herr Lüttke, der Vorsitzende, Herr Rathcke, Herr Strätz, Herr Senator Schindler und Herr Lötsch.

 

Im Rahmen der Diskussion werden weitere Punkte wie folgt angesprochen:

 

-          Notwendige Zustimmung der Kommunalaufsicht bei Reduzierung des Erbbauzinses

-          Regeln der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung)

-          Kaufpreisgestaltung (aktuelle Bodenrichtwerte zzgl. 10% Aufschlag)

-          Notwendigkeit eines Aufschlags auf den Kaufpreis, damit Verkauf an den bisherigen Erbpachtnehmer ohne Ausschreibung durchgeführt werden kann. Mit dem Aufschlag solle sichergestellt werden, dass ein annähernd realistischer Marktpreis erzielt werde.

-          Sicherstellung, dass die künftigen Anpassungen der Erbbauzinsen die Erbbauberechtigten nicht finanziell überbelasten.

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Der Hauptausschuss nimmt die

Antwort zur Kenntnis.

 

 

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