ALLRIS - Auszug

14.06.2016 - 5.4 Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschlussvorschlag:

 

Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d GO-SH für das Produkt Jugendhilfe, Produktsachkonto 363002000.5331001, aus dem Produkt Allgemeine Schulträgeraufgaben, Produktsachkonto 243001000.4141000

für 2015                 356.145,83 €

für 2016              1.316.839,17 €.

 

Dem Schulträger Hansestadt Lübeck wurden seitens des Landes als finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Schulbegleitung sowie für die Schulische Assistenz an Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016 zweckgebundene Erträge gewährt. Die entsprechenden Leistungen der Integrationshilfen an Schulen werden durch den Bereich Familienhilfen/Jugendamt gem. der Projekt- und Budgetvereinbarung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung finanziert. Entsprechend ist die Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung erforderlich.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

 

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