09.06.2016 - 9.3 Anfrage des AM Volker Koß zu TOP 9: Biobehälter...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Sitzung:
-
30. Sitzung des Werkausschusses EBL
- Gremium:
- Werkausschuss EBL
- Datum:
- Do., 09.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:37
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL)
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Dr. Verwey teilt mit, dass die EBL diesen Part in der Satzung ändere. So bestehe die Möglichkeit, eine zusätzliche Bioabfalltonne gegen entsprechende Gebühr gestellt zu bekommen. Größere Tonnen würden aufgrund der dann zu befürchtenden Gewichte in Lübeck nicht zugelassen.
zu 9.4 Anfrage des Vorsitzenden
Der Vorsitzende bezieht sich auf das Schreiben der Mietergemeinschaft der Breiten Str. 7 zum Thema Straßenreinigungsgebühr. Er teilt mit, dass er den Mietern in den nächsten
Tagen antworten werde, was in der WA-Sitzung besprochen worden sei.
Herr Dr. Verwey gibt bekannt, dass das Ursprungsschreiben der Mieter zuerst an EBL
gerichtet gewesen sei, worauf bereits entsprechend geantwortet wurde.
zu 9.5 Anfrage von Herrn Freitag zum Werkstattdach
Herr Freitag fragt, ob es aufgrund der längeren Bauzeit am Werkstattdach Nachträge
gegeben habe. Das Budget sei eingehalten worden und Nachträge seien ihm nicht bekannt,
antwortet Herr Dr. Verwey.
Der Vorsitzende stellt um 18:07 Uhr die Nichtöffentlichkeit her.
Beschluss:
Wäre es ökologisch und betriebstechnisch sinnvoll, Kunden in Lübecks Vorortsiedlungen die Wahl zwischen einer Kombination aus einem 120 Liter Restmüllbehälter und einem 120 Liter Biobehälter oder einer Kombination aus einem 80 Liter Restmüllbehälter und einem 240 Liter Biobehälter bei gleicher Gebühr zu überlassen?
Wäre es mit entsprechenden Änderungen der Satzung rechtlich möglich?
Ließe sich die stärkere Belastung des EBL-Personals durch die höhere Anzahl an 240 Liter Behältern technisch oder arbeitsplanmäßig auffangen?
