ALLRIS - Auszug

15.03.2016 - 5.3 Änderung der im Generalpachtvertrag festgesetzt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Keine Wortmeldungen.

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Beschlussvorschlag:

 

1a              Die Pacht für Kleingärten im Rahmen des Generalpachtvertrages wird festgesetzt auf 0,214 Euro p.a./m².

  b  Die für die Aufgabenerledigung des Kreisverbandes und der Kleingärtnervereine entstehenden Kosten werden pauschal in Höhe von 10% der Gesamtpacht weiterhin dauerhaft erstattet. Die Erstattung der Verwaltungskosten ist aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB kündbar, insbesondere wenn die Mittel zweckwidrig verwandt werden oder die Bürgerschaft eine Kürzung oder Streichung der Verwaltungskostenerstattung beschließt.

  c  Für den Fall der Kürzung oder Streichung ist die Pacht entsprechend anteilig zu reduzieren und der Kreisverband, bzw. die Vereine sind berechtigt, die wegfallende Verwaltungskostenerstattung als Zwischenpächterzuschlag bis zur zulässigen Höchstpacht zu erheben.

 

2   Das Nutzungsentgelt für die geduldeten Dauerbewohner (derzeit 5) wird wie folgt festgesetzt:

 

vom 01.11.16 bis 31.10.17     262,- Euro/Monat

vom 01.11.17 bis 31.10.18     272,- Euro/Monat

vom 01.11.18 bis 31.10.19     282,- Euro/Monat

vom 01.11.19 bis 31.10.20     292,- Euro/Monat

vom 01.11.20 bis 31.10.21     302,- Euro/Monat

vom 01.11.21 bis 31.10.22     312,- Euro/Monat

 

3     Die Laufzeit für die Erhöhung der Pacht und des Nutzungsentgeltes beträgt 6 Jahre (01.11.2016 bis 31.10.2022). Danach werden die Pacht und das Nutzungsentgelt neu verhandelt.

 

4              Der Beschlussvorschlag gilt für die Kleingärten der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital entsprechend

 

 

 

 

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Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

gemäß Beschlussvorschlag.

             

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Anlagen zur Vorlage

 

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