ALLRIS - Auszug

02.02.2016 - 10.2 Impfungen bei Flüchtlingen; Anfrage AM Yavuz Be...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Hamschmidt teilt folgendes mit:

 

Die Erhebung des Impfstatus erfolgt in den Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen auch soweit wie möglich Impfungen vervollständigt werden.

In den kommunalen Unterkünften erfolgt die medizinische Versorgung wie bei den gesetzlich krankenversicherten Menschen über die niedergelassene Ärzteschaft und die Institutsambulanzen. Dies bedeutet, dass dort eventuell noch fehlende Impfungen angeboten werden.

Das Gesundheitsamt bietet ergänzend dazu Schutzimpfungen an, auch in aufsuchender Form.

Der Impfstatus ist je nach Herkunftsland und der dort bestehenden medizinischen Versorgung sicherlich unterschiedlich. Eine Spezifikation ist nicht möglich.

Die Sprachbarrieren sind teilweise mit Dolmetschern zu überwinden, und eine generelle Kenntnis zu Schutzimpfungen ist bei den Flüchtlingen vorhanden.

 

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Anfrage:

Gibt es ein koordiniertes Vorgehen bei der Erhebung und Vervollständigung des Impfstatus der Flüchtlinge?

Wie ist der bisherige Impfstatus von Flüchtlingen aus verschiedenen Herkunftsländern?

Wann werden Impflücken geschlossen?

- in den EAE in Lübeck

- in kommunalen Unterkünften

insbesondere im Hinblick auf die Sprachbarrieren und in Unkenntnis des deutschen Gesundheitswesens

 

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

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