26.01.2016 - 5.2 Verfahrensregeln für Gesellschafterentscheidung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
40. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 26.01.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.203 - Beteiligungscontrolling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Für Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH (EZL) gilt ab sofort folgendes Verfahren:
- Der Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck wird fortlaufend über die wirtschaftliche Entwicklung der EZL einschließlich des Inhalts der Quartalsberichte unterrichtet.
- In Angelegenheiten, in denen die Gesellschafterversammlung der EZL eine Entscheidung zu treffen hat, wird die jeweilige Angelegenheit dem Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck zur Empfehlung vorgelegt.
- Der Bürgermeister legt dem Hauptausschuss vor einer Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der EZL folgende Angelegenheiten zur Beschlussfassung vor:
– diejenigen Beschlüsse, zu denen der Werkausschuss EBL keine vorherige Empfehlung abgegeben hat;
– diejenigen Beschlüsse, bei denen von einer Empfehlung des Werkausschusses abgewichen werden soll.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30 kB
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