24.11.2015 - 5.1 Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
38. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 24.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 07. Juli 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 200, 203), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
Im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 6.400 €
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6.400 €
einem Jahresüberschuss von 0 €
einem Jahresfehlbetrag von 0 €
Im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 6.400 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 2.800 €
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.
Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52 kB
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2
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(wie Dokument)
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66,5 kB
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