ALLRIS - Auszug

19.11.2015 - 5.1 Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Au...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Satzung wunschgemäß der Diskussion während der letzten Werkausschusssitzung entsprechend überarbeitet worden sei. Die neue Formulierung sei mit dem Bereich Recht abgestimmt.

 

Aufgrund der Anmerkungen im Werkausschuss am 08.10.2015 wurde der Bereich Recht nochmals zu § 11 Abs. 1 ABS um Stellungnahme gebeten. Der Bereich Recht schlägt für § 11 Abs. 1 Satz 2 ABS ersatzweise folgende Formulierung (Satz 2, 3 und 4) vor:

 

„Ab Kenntnis von einer anstehenden Beitragsveranlagung hat der/ die bisherige Eigentümer/in bzw. Erbbauberechtigte die Hansestadt Lübeck über eine Übertragung des Eigentums oder des Erbbaurechts innerhalb von vier Wochen ab wirksamer Übertragung über diese Änderung der Rechtsverhältnisse zu informieren. Ebenfalls zur Anzeige verpflichtet sind die Rechtsnachfolger des/der bisherigen Eigentümers/in, wenn diese Kenntnis von der anstehenden Beitragsveranlagung haben. Die Anzeige hat innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Eintritt des die Rechtsnachfolge begründenden Ereignisses (z.B. Tod des/der bisherigen Eigentümers/in) durch die Rechtsnachfolger zu erfolgen.“

 

Die o. g. Änderungen des § 11 Abs. 1 Satz 2 ABS auf Seite 8 der Anlage 2 (Satzungstext) sowie auf Seite 27 der Anlage 3 (Synopse) zur Vorlage VO/2015/02948 werden dem Hauptausschuss und der Bürgerschaft vorgeschlagen.

 

Der Vorsitzende lässt über die geänderte Fassung abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck (Anschluss- und Ausbaubeitragssatzung - ABS) wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Bürgerschaft, entsprechend der geänderten Vorlage zu beschließen.

             

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Anlagen zur Vorlage

 

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