03.11.2015 - 7.1 Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplanänderungen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Ausschuss für Soziales
- Datum:
- Di., 03.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zu den Schwerpunkten bei der Haushaltsplanung 2016 des Fachbereiches 2 sowie zu den wesentlichen Veränderungen verweist Frau Höfs auf die Budgetübersicht Seite 118 ff.:
-Produkt 312101 (SGB II): höhere Kostenbeteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft in den Jahren 2015 – 2017 (3,7 % = 2,5 Mio EUR pro Jahr)
- Produkt 311001 (Grundversorgung und Hilfen SGB XII): ca. 1,8 Mio. EUR Mehrausgaben für Transferleistungen gegenüber dem Vorjahr
-Produkt 313001 (Hilfen für Asylbewerber): Mehrbedarf von ca. 4,9 Mio. EUR
-Produkt 315001 (Betreuung der Asylbewerber): Mehrbedarf von ca. 4 Mio. EUR.
Bei der Planung hatte der Fachbereich 2 für 2016 2.700 neue Zuweisungen zugrundegelegt. Diese Zahl ist nach Aussage von Frau Schwartz auf 3.500 zu korrigieren.
Fragen von Frau Regier, Herrn Stabe, Frau Menorca und Herrn Klinkel u.a. zur Anlage 4 a Tabelle 3 Nr. 28 (Überprüfung der Gewährung von Leistungen für Kosten der Unterkunft) und zur Besetzung der Stabsstelle Gesundheitsförderung werden von Frau Schwartz und Herrn Senator Schindler beantwortet.
Außerdem spricht Frau Akyurt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11
Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -
beschlossen.
1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als
Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.
3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
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1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 733.527.000
| EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 789.590.100
| EUR | ||
| einen Jahresüberschuss von |
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| einen Jahresfehlbetrag von | 56.063.100 | EUR | ||
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2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
| 721.664.300 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
| 769.372.500 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
| 65.321.400 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
99.230.200 |
EUR | ||
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festgesetzt. (Stand: 21.10.2015 )
§ 2
Es werden festgesetzt: |
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1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.703.200 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 29.185.000 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000
| EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.247,94 | Stand: 10/2015 |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2. Gewerbesteuer 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:
| 2016/EUR | ||
1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.902.400 |
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| die Aufwendungen auf | 26.072.900 |
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| der Jahresverlust auf | 2.170.500 |
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.2. | im Vermögensplan | die Einzahlungen auf | 264.000 |
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| die Auszahlungen auf | 264.000 |
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3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | |
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4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | |
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5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.475.000 | |
§ 6
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
_______________________
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.
(Ende des Satzungstextes)
4. Stellenplan
Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus der
Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt
(3.247,94 Planstellen).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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84,2 kB
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