ALLRIS - Auszug

21.09.2015 - 3.5 Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstäti...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Lötsch möchte wissen, ob es notwendig sei die 350.000 Euro auszugeben, obwohl gar nicht klar sei, ob das Gebäude in der Zukunft weiter genutzt werde.

Herr Bunk erläutert, dass im Bauausschuss am 16.02.2015 vorgestellt wurde, welche brandschutztechnischen Maßnahmen dringend durchzuführen seien, wohlwissend um den Gesamtzustand des Gebäudes.

 

Folgende Brandschutzmaßnahmen sind zwingend durchzuführen:

Mühlendamm 10-12: Sicherstellung des Brandschutzes durch Montage einer flächendeckenden Brandmeldeanlage.

Mühlendamm 14: Hier gibt es teilweise nicht einmal den gesicherten ersten Rettungsweg. Türen und Wände im Treppenhaus müssen brandschutztechnisch ertüchtigt oder ersetzt werden. Außerdem ist eine RWA-Anlage vorzusehen. Für einen gesicherten zweiten Rettungsweg sind Fenster teilweise zu vergrößern. Im Dachgeschoss sind neue Ausstiegsluken zu realisieren. Im Keller ist die Decke F30 (Notwendigerweise: F60) durch eine Brandmeldeanlage im Gebäude zu kompensieren. Es müssen im geringen Maße Schadstoffbeseitigungen (Asbest) durchgeführt werden.

 

Frau Bade möchte wissen, ob es möglich sei im Gebäude ein barrierefreies WC einzubauen.

Herr Bunk erläutert, dass dies in der jetzt anstehenden brandschutztechnischen Ertüchtigung nicht eingeplant sei. Theoretisch wäre es aber möglich.

 

Herr Stüttgen fragt nach, ob es seitens der Verwaltung geplant sei, in dem Gebäude länger zu bleiben.

Herr Senator Boden erklärt, dass momentan nur dringende und unaufschiebbare Maßnahmen umgesetzt werden. Parallel werde der Standort neu überplant mit verschiedensten Ergebnisvarianten. Sobald ein Ergebnis vorliege, werde eine Vorstellung im Bauausschuss erfolgen.

 

Frau Geweke möchte wissen, welche Gebäudeteilen unter Denkmalschutz stünden.

Herr Senator Boden erläutert, dass dies das komplette Langgebäude und der Altbau daneben wären (Mühlendamm 10-12).

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

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Beschluss:

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben.

Produktsachkonto: 111029.002.7851000 GMHL / Instandsetzung Verw.geb.MD 1. BA /  Hochbaumaßnahmen. Die Haushaltsmittel in Höhe von 350.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben.

 

 

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