ALLRIS - Auszug

14.07.2015 - 5.2 Strategische Entwicklung der Abfallwirtschaft i...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Ausarbeitung „Strategische Planung Abfallwirtschaft für die Entsorgungsbetriebe Lübeck“ und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Entsorgungsbetriebe Lübeck werden beauftragt, die Abfallwirtschaft der Hansestadt Lübeck im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Ziele der Hansestadt Lübeck weiter zu entwickeln. Dabei sind die Ziele, wie sie in der Ausarbeitung definiert sind, zu Grunde zu legen. Die Ausarbeitung dient den EBL als Handlungsleitfaden.

 

  1. Die einzelnen Handlungsempfehlungen sind bis zur Entscheidungsreife weiter zu verfolgen. Darüber ist im Werkausschuss zu berichten.

 

  1. Vor einer Umsetzung einzelner Maßnahmen sind in den gemäß Betriebssatzung zuständigen Gremien entsprechende einzelne Beschlüsse herbei zu führen.

 

 

Der Vorsitzende weist auf die Ergebnisse aus dem Werksausschuss hin. Herr Reinhardt beantragt eine Abstimmung in der Fassung des Werkausschusses.

 

 

1. Die Ausarbeitung „Strategische Planung Abfallwirtschaft für die Entsorgungsbetriebe

Lübeck“ und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen werden zur Kenntnis

genommen.

 

2. Die Entsorgungsbetriebe Lübeck werden beauftragt, die Abfallwirtschaft der

Hansestadt Lübeck im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Ziele der Hansestadt

Lübeck weiter zu entwickeln. Dabei sind die Ziele, wie sie in der Ausarbeitung auf Seite 7

des Gutachtens definiert sind, zu Grunde zu legen. Die Ausarbeitung dient den EBL als

Handlungsleitfaden.

 

3. Die einzelnen Handlungsempfehlungen sind bis zur Entscheidungsreife weiter zu

verfolgen. Darüber ist im Werkausschuss zu berichten. Dabei ist auch über anstehende

Ausschreibungen, die die Wertgrenze der Betriebssatzung erreichen, zu informieren.

 

4. Vor einer Umsetzung einzelner Maßnahmen sind in den gemäß Betriebssatzung

zuständigen Gremien entsprechende einzelne Beschlüsse herbei zu führen.

 

 

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der

Bürgerschaft einstimmig, in der Fassung

des Werkausschusses

(fett und unterstrichen dargestellt)

zu entscheiden.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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