ALLRIS - Auszug

05.05.2015 - 7.1 Mietspiegel 2016

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu der Vorlage erfolgen keine Wortmeldungen.

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Im Jahr 2016 soll ein neu erhobener und im Sinne des § 558 d BGB qualifizierter Lübecker Mietspiegel vorliegen. Voraussetzung dafür ist eine verbindliche Kostenbeteiligung der Interessenverbände und der Wohnungswirtschaft an der Erstellung dieses Mietspiegels.
  2. Unter Beteiligung des Arbeitskreises Mietspiegels sind entsprechende Angebote einzuholen. 

 

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Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

             

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Anlagen zur Vorlage

 

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