ALLRIS - Auszug

26.03.2015 - 10.12 Austauschvorlage zur Vorlage VO/2014/02040: Weg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hierzu sprechen: Senator Boden, BM Howe

 

BM Böhm beantragt, die Vorlage gemäß der Empfehlung des Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zu behandeln.

 

Die Sitzung wird in der Zeit von 22:11 Uhr bis 22.21 Uhr unterbrochen.

 

Es sprechen weiterhin: BM Aberle, BM Wegner, Senator Boden, BM Howe und BM Mählenhoff.

 

 

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

1.              auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG wie folgt zu verfahren:

1.1              Einziehung der gemäß Anlage 4 gekennzeichneten Teilflächen der Braun-, Fisch- und Alfstraße, Gerade Querstraße sowie der Einhäuschen Querstraße.

1.2              Teileinziehung für die Abschnitte der Braun- und Fischstraße jeweils zwischen An der Untertrave und Einhäuschen Querstraße sowie der Einhäuschen Querstraße gemäß Anlage 5 mit einer 24stündigen Beschränkung der Widmung auf Fußgängerverkehr und berechtigten Fahrverkehr der Straßenkategorie C1.

2.              das bestehende Verkehrskonzept Lübecker Altstadt (Anlage 2) wie folgt zu ändern :

2.1              Umgestaltung der Braunstraße in dem Abschnitt zwischen An der Untertrave und Lederstraße zur Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs (Anlage 3).

2.2              Einrichtung der Gerade Querstraße zwischen Alf- und Fischstraße als Einbahnstraße.

2.3              Einrichtung der Einhäuschen Querstraße zwischen Fisch- und Braunstraße als Einbahnstraße.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen: 33             

Nein-Stimmen: 12             

Enthaltungen: 0             

 

(Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft umverteilt und liegt dem Original der

Niederschrift bei)

 

             

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Anlagen zur Vorlage

 

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