ALLRIS - Auszug

02.03.2015 - 2.2 Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                                          15 Stimmen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

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Beschluss:

Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsfläche in der Hansestadt Lübeck gemäß Anlage 2 wird beschlossen:

Gemarkung: St. Lorenz

Flur:

Flurstücke:

Schützenhof mit Platzfläche

15

1318, 1320, 96/102

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

Gemarkung: St. Lorenz

Flur:

Flurstücke:

Geh- und Radweg Schützenhof ab Steinrader Weg bis Platzfläche

15

96/115, 270/2, 95/13

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4 StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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