ALLRIS - Auszug

03.03.2015 - 7.1 Wohnungsmarktkonzept Lübeck 2013

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Dieser TOP wurde am 09.09.2014 und am 03.02.2015 vertagt.

 

Das Konzept und die Frage der Notwendigkeit einer Überarbeitung werden erneut kontrovers diskutiert.

An der Diskussion beteiligen sich Frau Akyurt, Herr Schaffenberg, Herr Petereit, Frau Jansen, Frau Regier, Frau Menorca, Herr Klinkel, Herr Schlitzke, Herr Senator Schindler und Frau Lorenzen.

 

Herr Senator Schindler führt aus, eine Überarbeitung des Konzepts würde ca. ein Jahr dauern. Da das Konzept die Grundlage für „Lübeck 2030“ (TOP 7.2) bilde, würde er vorschlagen, die o.a. Vorlage zu beschließen und die Verwaltung mit der Fortschreibung zu beauftragen. So könne „Lübeck 2030“ auf den Weg gebracht werden.

 

Frau Lorenzen sieht nicht die Notwendigkeit einer kompletten Überarbeitung. Die Verwaltung erarbeite zurzeit ein Monitoring, in dem die wesentlichen Kennzahlen regelmäßig überprüft werden sollen.

Das Konzept entspreche den damaligen Gegebenheiten; die veränderten Zuwanderungen konnten nicht vorhergesehen werden. Eine Überarbeitung sei nicht notwendig, um weitere Suchräume festzulegen, wichtig sei die konkrete Planung innerhalb der Suchräume, um den vorhandenen Bedarf nach kostengünstigen Wohnungen zu befriedigen.

 

Frau Lorenzen bittet die Mitglieder des Ausschusses abschließend, „Lübeck 2030“ nicht zu blockieren. Zu jedem der Suchräume seien Änderungen des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, die gemäß BauGB entsprechende Beteiligungen der Gremien und der Öffentlichkeit erfordern.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Wohnungsmarktkonzept Lübeck 2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Konzept aufgeführten Leitziele und Handlungsfelder bilden den Rahmen der zukünftigen Wohnungsmarktentwicklung in Lübeck bis zum Jahr 2025. Sie sind in der Begründung aufgeführt.

 

 

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Auf Antrag von Frau Menorca beschließt der Ausschuss mit 9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen die Vertagung der Angelegenheit.

             

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Anlagen zur Vorlage

 

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