ALLRIS - Auszug

17.11.2014 - 3.3 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß §...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rosenbohm merkt an, dass unter Punkt 2.3 im Beschlussvorschlag es nicht Alfstraße, sondern Braunstraße heißen müsse.

Herr Senator Boden sagt eine Korrektur zu.

 

Herr Lötsch lässt über die geänderte / korrigierte Vorlage abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            13 Stimmen

Gegen die Vorlage:                            1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

1.              auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG wie folgt zu verfahren:

1.1              Einziehung der gemäß Anlage 4 gekennzeichneten Teilflächen der Braun-, Fisch- und Alfstraße, Gerade Querstraße sowie der Einhäuschen Querstraße.

1.2              Teileinziehung für die Abschnitte der Braun- und Fischstraße jeweils zwischen An der Untertrave und Einhäuschen Querstraße sowie der Einhäuschen Querstraße gemäß Anlage 5 mit einer 24stündigen Beschränkung der Widmung auf Fußgängerverkehr und berechtigten Fahrverkehr der Straßenkategorie C1.

2.              das bestehende Verkehrskonzept Lübecker Altstadt (Anlage 2) wie folgt zu ändern :

2.1              Umgestaltung der Braunstraße in dem Abschnitt zwischen An der Untertrave und Lederstraße zur Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs (Anlage 3).

2.2              Einrichtung der Gerade Querstraße zwischen Alf- und Fischstraße als Einbahnstraße.

2.3              Einrichtung der Einhäuschen Querstraße zwischen Braun- und Fischstraße als Einbahnstraße.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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