ALLRIS - Auszug

04.11.2014 - 7.1 Stadtverordnung über die Bekämpfung von Ratten ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Dem Bürgermeister wird empfohlen, die geänderte Stadtverordnung zur Bekämpfung von Ratten in der Hansestadt Lübeck zu erlassen.

 

Begründung:

Am 27.09.2001 (vgl. Niederschrift über die Sitzung der Bürgerschaft Nr. 33/1998 – 2003;

Drucksache Nr. 320; TOP 11.6) hat die Bürgerschaft einstimmig beschlossen, die

Stadtverordnung zur Bekämpfung von Ratten zu erlassen.

Herr Bürgermeister Saxe hat darauf hin mit Datum vom 06.11.2001 (veröffentlicht in der

Lübecker Stadtzeitung am 13.11.2001) die Satzung erlassen.

Gesetzliche Änderungen machen nunmehr eine Anpassung dieser Verordnung erforderlich.

Es dürfen insbesondere nur noch bestimmte Rattenbekämpfungsmittel von Eigentümerinnen

und Eigentümern verwendet werden, die nicht über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Eine Musterverordnung ist mit einem Juristen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit,

Familie und Gleichstellung erarbeitet worden.

 

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Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.             

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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