ALLRIS - Auszug

07.10.2014 - 3.12 Anfrage von BM Andreas Zander: Genehmigung von ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Zander stellt mit der Vorlage 2014/02010 folgende Anfrage:

 

Keine Wortmeldungen.

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-Welche Auflagen müssen von einem Veranstalter üblicherweise im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis erfüllt werden, damit er Musikveranstaltungen in Schuppen 6 durchführen kann?

-Ist es üblich, dass Musikveranstaltungen von einem anerkannten Schallschutzsachverständigen begleitet werden?

-Gehört ein Gutachten durch einen Schallschutzsachverständigen zu den Auflagen, die ein Veranstalter üblicherweise im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis für eine Musikveranstaltung in Schuppen 6 erfüllen muss?

-Welche zusätzlichen Kosten kommen nach Einschätzung der Verwaltung auf einen Veranstalter zu, der vor der Veranstaltung ein Schallschutzgutachten vorlegen muss und deren Veranstaltung durch einen Schallschutzgutachter begleitet wird?

-Bis zu welcher Uhrzeit am Veranstaltungs- oder Folgetag werden üblicherweise Genehmigungen für Musikveranstaltungen in Schuppen 6 erteilt?

-Welche objektiven Kontrollen führt die Stadtverwaltung oder eine andere behördliche Organisation bei angezeigter möglicher Überschreitung der Lärmrichtwerte durch?

-Bei welchen Veranstaltung in der Hansestadt Lübeck ist es nach Erkenntnissen der Verwaltung in diesem Jahr zur Überschreitung der Lärmrichtwerte gekommen?

-Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung in der Regel, wenn ihr Überschreitungen der Lärmrichtwerte angezeigt werden?

-In wie vielen Fällen wurde sich wann über Lärmbelästigungen durch Musikveranstaltungen in Schuppen 6 bei welchen örtlichen Behörden beschwert?

-Wie viele Musikveranstaltungen im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis wurden in diesem Jahr in Schuppen 6 genehmigt?

 

Ich bitte um schriftliche Beantwortung der Fragen.

 

 

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Der Hauptausschuss stellt die Behandlung

der Anfrage bis zur nächsten Sitzung des

Hauptausschusses am 11.11.2014 zurück.

 

 

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