ALLRIS - Auszug

16.09.2014 - 5.7 Lübecker Mietspiegel 2014

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Keine Wortmeldungen.

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Beschlussvorschlag:

Der auf der Grundlage des Gutachtens der Firma F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH erstellte Lübecker Mietspiegel 2012 wird 2014 im Indexverfahren nach § 558d Abs. 2 BGB fortgeschrieben und durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck anerkannt. Er gilt damit als qualifizierter Mietspiegel gem. § 558 d BGB.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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