ALLRIS - Auszug

09.09.2014 - 7.8 Vereinheitlichung derTarif- und Ermäßigungsstru...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Schaffenberg nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Frau Kramm beantwortet nach einigen einführenden Worten Fragen und Anmerkungen von Frau Menorca, Frau Jansen (zu Seite 5/Absatz 3 der Vorlage) und Herrn Jugert (wegen der Formulierung „Senioren über 65 Jahre“).

Frau Borso nimmt Stellung zu einer weiteren Frage von Frau Menorca bezüglich des Versands der Lübeck-card an die SGB II-LeistungsbezieherInnen.

Außerdem spricht Herr Klinkel.

 

Herr Petereit berichtet aus der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege. Dort sei der Vorlage nicht zugestimmt worden, da noch viele Fragen zu klären seien. Er schlage vor, entsprechend der Vorgehensweise im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Beschlussvorschlag:

1.     Zum nächstmöglichen Zeitpunkt werden die sozialpolitischen Ermäßigungsangebote durch Karten und Pässe bei der Hansestadt Lübeck zu einer einheitlichen

Lübeck-card zusammengefasst.

 

2.     Die Umsetzung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren wie in dem beiliegenden Bericht beschrieben.

 

 

3.     In der ersten Umsetzungsstufe werden der ‚Lübeck-Pass’, der ’Senioren- und Freizeitpass’ und die Familienkarte zu einer einheitlichen Lübeck-card zusammengefasst.

 

4.     Die Lübeck-card gilt für jeweils ein Kalenderjahr zu einem Preis von 10 Euro; für Sozialleistungsbezieherinnen und –bezieher ist sie kostenfrei.

 

 

5.     In Verbindung mit den jeweiligen Preistarifen der städtischen Kultur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen sind damit Vergünstigungen und Angebote für Lübecker Familien (bis zu 2 Erwachsene mit eigenen minderjährigen Kindern in gemeinsamer Nutzung), Senioren (über 65-jährigen Lübeckerinnen und Lübecker) und Sozialleistungsbezieherinnen und –bezieher vorzusehen.

 

6.     Die Entgeltordnungen und Preistarife der städtischen Einrichtungen sind entsprechend anzupassen.

 

 

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Der Ausschuss nimmt die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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