ALLRIS - Auszug

18.09.2014 - 8.7 Evaluationsbericht 2014 für die Kommunalaufsich...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Auf der Grundlage der Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen (§ 16 a FAG) berichtet die Hansestadt Lübeck jährlich jeweils zum 01.06. des Folgejahres der Kommunalaufsicht als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde über die Entwicklung der Finanzlage und den Umsetzungsstand der in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegten Konsolidierungsmaßnahmen.

Städte, die der Aufsicht des Innenministeriums unterstehen, legen dem Innenministerium jeweils bis zum 01.07. eine entsprechende Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vor.

Der Evaluationsbericht 2014 sowie die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes sind als Anlage beigefügt.

 

 

Reduzieren

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

 

Das könnte Sie auch interessieren