26.06.2014 - 10.33 Bebauungsplan 07.43.00 - Heiweg/ Heidenkoppel -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.33
- Zusätze:
- Die angekündigte Vorlage wird hiermit nachgereicht.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 26.06.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 12:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
BM Mentz beantragt Abstimmung in der Fassung des Bauausschusses die wie folgt lautet:
„Der Vorlage wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Kinder und Jugendlichen bei der Ausgestaltung und Herrichtung von Spielwiese und Rodelberg rechtzeitig zu beteiligen sind.“
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage mit der Ergänzung: 15 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt die Vorlage einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Es spricht BM Jansen.
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht dargelegten Ergebnissen geprüft.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 (1) BauGB wird der Bebauungsplan 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel – in der als Anlage 2 beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel – wird in der als Anlage 5 beigefügten Fassung gebilligt.
4. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung nach § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und zusammenfassender Erklärung nach § 10 (4) BauGB während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
56,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
447,5 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
88,9 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
519,5 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
13,7 kB
|
