ALLRIS - Auszug

06.05.2014 - 3.2.2 Anfragen von BM Lars Rottloff: Fragen zum Mahnv...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Rottloff stellt mit der VO 1577 folgende Anfrage:

 

Gibt es interne Dienst-/Hausanweisungen, nach denen die Vollstreckungssachbearbeiter verpflichtet sind, bestimmte in der Dienst-/Hausanweisung definierte Verfahren (z.B. wegen Überschreitung einer gewissen Forderungssumme) dem zuständigen Bereichs-/Abteilungsleiter, dem zuständigen Senator oder dem Bürgermeister zur Kenntnisnahme und/oder Billigung vorzulegen? Welchen Inhalts sind die Anweisungen und sind sie schriftlich - wo - hinterlegt?

 

Gibt es entsprechende Dienst-/Hausanweisungen zur Vorlage beim Bürgermeister für Bereichs-/Abteilungsleiter und Senatoren? Welchen Inhalts sind diese und sind sie schriftlich – wo – hinterlegt?

 

Im Falle einer mündlichen Beantwortung bitte ich um zusätzliche schriftliche Antwort.

 

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Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

Die Beantwortung erfolgt
unter TOP 3.2.4.

             

 

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