ALLRIS - Auszug

30.01.2014 - 10.2 Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.02.2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 72), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

              einem Gesamtbetrag der Erträge auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              6.400 €

              einem Jahresüberschuss von              0 €

              einem Jahresfehlbetrag von              0 €

 

Im Finanzplan mit

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              2.800 €

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              0 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

Reduzieren

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Das könnte Sie auch interessieren