26.11.2013 - 5.14 Bebauungsplan 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.14
- Sitzung:
-
7. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 26.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie die während der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a (3) Satz 1 und Satz 2 BauGB und der parallel hierzu durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a (3) Satz 1 und Satz 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in den beiliegenden Prüf- und Abwägungsberichten dargelegten Ergebnissen geprüft.
Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in den als Anlagen 1 a und 1 b beigefügten Fassungen gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 (1) BauGB wird der Bebauungsplan 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum - in der als Anlage 2 beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum - wird in der als Anlage 5 beigefügten Fassung gebilligt.
4. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung nach § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und zusammenfassender Erklärung nach § 10 (4) BauGB während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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