ALLRIS - Auszug

28.11.2013 - 7.6.1 Antwort auf eine Anfrage von BM Carl Howe gem. ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Antwort:

Die Wirksamkeit des zwischen der Priwall Waterfront AG und der Hansestadt Lübeck geschlossenen Kaufvertrages vom 20.12.2007 hängt vom Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck über einen Bebauungsplan ab. Die Frist für den Eintritt dieser Bedingung läuft am 31.12.2014 aus. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt der Beschluss der Bürgerschaft über den B-Plan nicht vorliegen aber unmittelbar bevorstehen, ist die Frist aufgrund folgender Regelung im Kaufvertrag zu verlängern:

„Sollte der Eintritt der Bedingung – B-Plan-Beschluss – bei Fristablauf jedoch dergestalt bevorstehen, dass bei verständiger Würdigung davon ausgegangen werden kann, dass sie in angemessener Frist eintreten wird, sind die Parteien wechselseitig zu einer Verlängerung der Frist in angemessenem Umfang verpflichtet.“

Unter der Voraussetzung, dass das B-Plan-Verfahren von allen Beteiligten weiter voran getrieben wird, ist eine Entscheidung der Bürgerschaft für diesen Fall nicht erforderlich, da sich der Anspruch auf Fristverlängerung aus dem Vertrag ergibt und von der Verwaltung auszuführen ist.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

 

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