ALLRIS - Auszug

21.10.2013 - 2.1 Ausnahme von der Veränderungssperre für den Gel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stüttgen fragt nach, ob die festgelegte Verlängerungsoption des Nutzungsrechts auf weitere 10 Jahre nach 2024 nur für den Vertragspartner oder für beide Seiten gilt (Hansestadt Lübeck und Vertragspartner).

 

Herr Senator Boden erläutert, dass der Vertrag so aussieht, dass der Vertragspartner in seinem Abschluss das Optionsrecht hat. Die Nutzung dieses Optionsrechts ist die alleinige Entscheidung des Vertragspartners.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Für die beantragte Erweiterung der Waggonwerkstatt (2. Bauabschnitt), die Nutzung der Hallen- und Offenflächen für Reparaturtätigkeiten im Dreischichtbetrieb und die beantragte Umsetzung und Erweiterung der Containeranlage für Büro- und Sozialräume, beides Vorhaben auf dem südlichen Teil des Grundstücks Einsiedelstraße 6, (Bauantrag Reg.-Nr.: 2362/2011, eingegangen am 21.11.2011) wird gemäß § 14 (2) BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße/Roddenkoppel beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.             

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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