ALLRIS - Auszug

29.08.2013 - 5.14 CDU - Bewegliche Ferientage in Lübeck

Beschluss:
überwiesen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten, die Umsetzung des § 2 Abs. 1 der Lan­desverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein zu prüfen. Die beweglichen Ferientage werden für alle städtischen Schulen in Lübeck einheitlich in Absprache mit den Schulen für das jeweilige Schuljahr festgelegt.

 

 

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BM Zander beantragt Überweisung in den Ausschuss für Schule und Sport.

 

Abstimmungsergebnis über den Überweisungsantrag:

Einstimmige Annahme

 

 

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