ALLRIS - Auszug

17.06.2013 - 2.1 Bebauungsplan 10.04.00 Blankensee/ Alter Dorfpl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schubert merkt an, dass die nunmehr neue Fassung immer noch Mängel i. B. a. die umliegenden Schutzgebiete aufweist. Dies gelte insbesondere dem Verschlechterungsgebot für Schutzgebiete, dem s. E. nicht ausreichend Rechnung getragen wird.

Herr Schubert stellt dazu den folgenden Antrag:

 

Für den Satzungsbeschluss wird der B-Plan dahingehend überarbeitet, dass dem Entwicklungsgebot bzw. dem Verschlechterungsverbot der angrenzenden nationalen und europäischen Schutzgebiete Rechnung getragen wird.

 

Herr Schubert weist daraufhin, dass er bereit wäre de Vorlage heute zuzustimmen, wenn dieser Satz aufgenommen würde.

Herr Senator Boden merkt dazu an, dass die Annahme dieses Antrags eine erneute Offenlegung bedeuten würde.

Herr Pluschkell teilt mit, dass der Antrag s. E. zu zwingend formuliert sei („Rechnung zu tragen“). Es gebe nicht umsonst den Abwägungs- und Ausgleichsgrundsatz.

Herr Lötsch merkt an, dass man sich nun schon seit geraumer Zeit mit diesem B-Plan beschäftige und er nicht nachvollziehen könne, dass nun, obwohl die entsprechenden Belange berücksichtigt werden, ein solcher Antrag gestellt wird.

Herr Goldschmidt pflichtet Herrn Lötsch bei und verweist auf die Abwägung der verschiedenen Belange.

Herr Schubert merkt dazu an, dass er die Vorlage nicht aufhalten, sondern lediglich an eine Bedingung knüpfen wolle. Das Naturschutzgesetz könne nicht untergeordnet werden.

Herr Senator Boden teilt dazu mit, dass der Antrag von Herrn Schubert eine Kontroverse zu einer gerechten Abwägung gem. § 1 (5) BauGB darstelle.

Herr Howe teilt mit, er würde der Vorlage zustimmen, möchte jedoch anmerken, dass Herr Schubert grundsätzlich Recht damit habe, dass nicht alles eingearbeitet wurde.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Schubert abstimmen.

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag einstimmig bei 13 Gegenstimmen ab.

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Beschlussvorschlag:

1.              Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 10.04.00 – Blankensee/ Alter Dorfkern – erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der nach § 3 (2) BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes 10.04.00 – Blankensee/ Alter Dorfkern – sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlage 2 und 3) gebilligt.

3.              Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen bzw. werden gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB parallel erneut beteiligt.

4.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der wiederholten öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage bei einer Gegenstimme gem. Beschlussvorschlag.             

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Anlagen zur Vorlage

 

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