ALLRIS - Auszug

19.03.2013 - 5.11 Spenden zugunsten der Hansestadt Lübeck

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Keine Wortmeldungen.

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Beschlussvorschlag:

 

1.     Die in der Anlage 2 aufgelisteten Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen werden gemäß § 76, Abs. 4, Satz 3 Gemeindeordnung angenommen.

Die Spendenauflistung wird als Bericht im Sinne des § 76, Abs. 4, Satz 5 zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Bürgerschaft delegiert die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung
       von Spenden im Rahmen der folgenden Wertgrenzen auf den Bürgermeister und
       den Hauptausschuss:

      

       Auf den Bürgermeister:

-          bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 50 Euro bis 300.000 Euro

-          bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 50 Euro bis 100.000 Euro

 

Auf den Hauptausschuss:

-          bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 300.000 Euro bis 500.000 Euro

-          bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 100.000 Euro bis 200.000 Euro

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

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Anlagen zur Vorlage