19.03.2013 - 5.11 Spenden zugunsten der Hansestadt Lübeck
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.11
- Zusätze:
- Aktualisierte Fassung: Stand 14.03.13 !!
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 19.03.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage 2 aufgelisteten Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen werden gemäß § 76, Abs. 4, Satz 3 Gemeindeordnung angenommen.
Die Spendenauflistung wird als Bericht im Sinne des § 76, Abs. 4, Satz 5 zur Kenntnis genommen.
2. Die Bürgerschaft delegiert die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung
von Spenden im Rahmen der folgenden Wertgrenzen auf den Bürgermeister und
den Hauptausschuss:
Auf den Bürgermeister:
- bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 50 Euro bis 300.000 Euro
- bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 50 Euro bis 100.000 Euro
Auf den Hauptausschuss:
- bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 300.000 Euro bis 500.000 Euro
- bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 100.000 Euro bis 200.000 Euro
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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44,5 kB
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2
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öffentlich
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123,5 kB
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