ALLRIS - Auszug

19.03.2013 - 5.11 Spenden zugunsten der Hansestadt Lübeck

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Keine Wortmeldungen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

1.     Die in der Anlage 2 aufgelisteten Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen werden gemäß § 76, Abs. 4, Satz 3 Gemeindeordnung angenommen.

Die Spendenauflistung wird als Bericht im Sinne des § 76, Abs. 4, Satz 5 zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Bürgerschaft delegiert die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung
       von Spenden im Rahmen der folgenden Wertgrenzen auf den Bürgermeister und
       den Hauptausschuss:

      

       Auf den Bürgermeister:

-          bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 50 Euro bis 300.000 Euro

-          bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 50 Euro bis 100.000 Euro

 

Auf den Hauptausschuss:

-          bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 300.000 Euro bis 500.000 Euro

-          bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 100.000 Euro bis 200.000 Euro

 

 

Reduzieren

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Das könnte Sie auch interessieren