ALLRIS - Auszug

21.03.2013 - 7.2 BM Ragnar Lüttke - GEZ-AbgabeAnfrage gemäß §16 ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Anfrage:

 

Gemäß § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft richte ich folgende Anfrage

an den Herrn Bürgermeister:

 

Zur Einführung der neuen Regelung der GEZ-Abgabe kommt auf die Verwaltung neue Arbeit hinzu, um die Haushalte zu ermitteln.

Laut Presse betragen die nicht von der GEZ getragen Kosten rund 50 Tausend Euro.

 

  1. Wie hoch sind die Gesamtkosten´?
  2. Wie teilen sich die Kosten auf

 

Es ist nicht unbedenklich, dass bestimmte Daten herausgegebnen werden.

 

  1. Welche Angaben werden von der GEZ abgefordert?
  2. Sind seitens der Verwaltung Bedenken geäußert worden?
  3. Ist geprüft worden, ob die Herausgabe verweigert werden kann?

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ragnar Lüttke

 

 

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