ALLRIS - Auszug

26.02.2013 - 5.1 Wissenschaftsmanagement Lübeck - Entwicklungsko...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Es sprechen der Vorsitzende und Frau Kaske, die vorschlägt, die Vorlage ohne Votum des Hauptausschusses an die Bürgerschaft weiterzuleiten. Es bestehe noch Beratungsbedarf in der Fraktion.

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Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Lübecker Bürgerschaft begrüßt anlässlich des erfolgreich durchgeführten Wissenschaftsjahres die zukünftige Positionierung der Hansestadt Lübeck als Wissenschaftsstandort.
 

2.      Das Wissenschaftsmanagement Lübeck ist aus diesem Grund zunächst bis 31.05.2015 zu verstetigen.
 

3.      Die Grundfinanzierung des Wissenschaftsmanagements Lübeck ist wie bisher durch Drittmittel gesichert. Die städtische Beteiligung wird durch die über den 30.06.2013 hinaus bis 31.05.2015 zu verlängernde Zuweisung der städtischen Mitarbeiterin gewährleistet. Der Kooperationsvertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und der KWL GmbH ist entsprechend anzupassen.
 

4.      Das Wissenschaftsmanagement Lübeck wird beauftragt, die Überführung in eine
geeignete Trägerschaft und Organisationsstruktur zu prüfen mit dem Ziel, dass damit die Repräsentanz der Hochschulen, Stiftungen, Hansestadt Lübeck, Wirtschaft und Sonstigen i.S. einer bestmöglichen Aufgabenerledigung gewährleistet wird. Der Bürgerschaft wird zu gegebener Zeit berichtet und eine Entscheidungsvorlage entgegengebracht.
 

5.      Die Hansestadt Lübeck begrüßt die Erstellung einer Prognos-Studie „Regionalwirtschaftliche Bedeutung des Wissenschaftscampus BioMedTec Lübeck“ im Auftrag der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck und wird deren  Ergebnisse und Empfehlungen in die weiteren Überlegungen einbeziehen.
 

6.      Die inhaltlichen Schwerpunkte werden jährlich formuliert und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt. Alle Projekte sind , um Doppelstrukturen zu vermeiden, und Nachhaltigkeit zu sichern, mit der thematisch zuständigen Fachverwaltung  einvernehmlich abzustimmen. Darüber ist der Bürgerschaft zu berichten.

 

 

 

 

 

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Der Hauptausschuss leitet die Vorlage
einstimmig ohne Votum an die
Bürgerschaft weiter.

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Anlagen zur Vorlage

 

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