ALLRIS - Auszug

26.02.2013 - 5.3 Sportförderrichtlinien der Hansestadt Lübeck

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Keine Wortmeldungen.

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Beschlussvorschlag:

 

1.   Die Hansestadt Lübeck beschließt Sportförderrichtlinien (Anlage 1).
 

2.   Die bisherigen Regelungen zu „Sport gegen Gewalt“ (Beschluss der Bürgerschaft vom 28.09.1995 zu TOP 10.2, Ziffer 4 (Drucksache Nr. 882),

„Erstattung von Straßenreinigungsgebühren“ (Beschluss der Bürgerschaft vom 28.09.1989 zu TOP 9.15 (Drucksache Nr. 2559) und

„Zuschüsse hauptamtliche ÜbungsleiterInnen“ (Verwaltungsfestsetzung aus dem Jahr 1964) werden aufgehoben.

Die Bestimmungen zur „Sportlerehrung“ sind enthalten und ersetzen die vormaligen Regelungen (Beschluss des Senats vom 20.12.1978 zu TOP 10).

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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