ALLRIS - Auszug

28.02.2013 - 10.3 Sportförderrichtlinien der Hansestadt Lübeck

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Es sprechen BM Krause und BM Misch. BM P. Reinhardt weist darauf hin, dass BM Krause befangen ist und beantragt Unterbrechung für den Ältestenrat.

 

Die Sitzung wird von 21:02 bis 21:10 unterbrochen.

 

Erneut spricht BM Krause.

Reduzieren

Beschluss:

  1. Die Hansestadt Lübeck beschließt Sportförderrichtlinien (Anlage 1).
     
  2. Die bisherigen Regelungen zu „Sport gegen Gewalt“ (Beschluss der Bürgerschaft vom 28.09.1995 zu TOP 10.2, Ziffer 4 (Drucksache Nr. 882),

„Erstattung von Straßenreinigungsgebühren“ (Beschluss der Bürgerschaft vom 28.09.1989 zu TOP 9.15 (Drucksache Nr. 2559) und

„Zuschüsse hauptamtliche ÜbungsleiterInnen“ (Verwaltungsfestsetzung aus dem Jahr 1964) werden aufgehoben.

Die Bestimmungen zur „Sportlerehrung“ sind enthalten und ersetzen die vormaligen Regelungen (Beschluss des Senats vom 20.12.1978 zu TOP 10).

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              52

Nein-Stimmen:              2

Enthaltungen:              0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Das könnte Sie auch interessieren