ALLRIS - Auszug

21.02.2013 - 6.2 Neue Namensgebung für die Strakerjahn-Schule

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Thorn informiert über den Hintergrund und das Verfahren zur neuen Namensgebung für die Strakerjahn-Schule.

In Bezug auf die Vorlage zur organisatorischen Verbindung der Schule mit der Anton-Schilling-Schule bestätigt Herr Thorn auf Nachfrage von Herrn Luetkens, dass die Anton-Schilling-Schule in den Namensgebungsprozess eingebunden war.

Reduzieren

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Die Strakerjahn-Schule erhält den Schulnamen:

 

Astrid-Lindgren-Schule

Förderzentrum Lernen
der Hansestadt Lübeck

 

Die Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde ist gem. § 10 Abs. 2 Schulgesetz einzuholen.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,
gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

Reduzieren

             

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Das könnte Sie auch interessieren