ALLRIS - Auszug

14.01.2013 - 2.3 Bebauungsplan 22.01.03 - Korvettenstraße/Stadtt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

1.      Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2.      Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

3.      Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB ge­ändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.             

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Anlagen zur Vorlage

 

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