15.06.2026 - 15 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
52. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 15.06.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Nach Wiedereintritt in den öffentlichen Sitzungsteil teilt der Vorsitzende mit, dass im nichtöffentlichen Sitzungsteil die folgenden Beschlüsse gefasst worden seien:
TOP 11.1 Bestellung eines Erbbaurechtes in Lübeck-Travemünde, Auf dem Baggersand (Fischereihafen)
Der Bauausschuss empfiehlt zu beschließen:
Die Bürgerschaft stimmt der Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Lübeck-Travemünde, Auf dem Baggersand (Fischereihafen) mit der zukünftigen Erbbauberechtigten zu.
TOP 11.2 Aufhebung eines Bürgerschaftsbeschlusses und Anmietung einer Interimsfläche aufgrund eines Wasserschadens – Kreuzweg 7 - 9
Der Bauausschuss empfiehlt zu beschließen:
Der Hauptausschuss stimmt einer Anmietung von Räumlichkeiten im Gebäude Kreuzweg 7 - 9, 23558 Lübeck zu. Die Bürgerschaft stimmt hierfür einer Abweichung vom Bürgerschaftsbeschluss (Beschlusspunkt 4 zu VO/2025/14014-05) zu.
TOP 11.3 Freigabe zur Fortführung der Maßnahme „Grundinstandsetzung Elisabeth Haseloff Grundschule“ aufgrund Überschreitung der Projektkosten um > 175.000 EUR netto
Der Bauausschuss empfiehlt zu beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Baumaßnahme „Grundinstandsetzung Elisabeth Haseloff Grundschule“ mit Mehrkosten fortzusetzen.
TOP 11.4 Bahnhof Lübeck Skandinavienkai (Bf LSK) - Erneuerung Gleis 11
Der Bauausschuss empfiehlt zu beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Maßnahme „Bahnhof Lübeck Skandinavienkai (Bf LSK) - Erneuerung Gleis 11“ fortzuführen.
TOP 11.5 Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu einer Abweichung nach § 34 Abs. 3b BauGB für ein Wohnungsbauvorhaben im Stadtbezirk Holstentor Nord
Der Bauausschuss beschließt:
Für die in einer Bauvoranfrage zu einem Grundstück im Stadtbezirk Holstentor Nord angefragte Errichtung von zwei Wohngebäuden wird die für das Abweichen von den Vorschriften des Baugesetzbuches nach § 34 Abs. 3b BauGB erforderliche Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB erteilt.
TOP 13.3.1 Mitteilungen über Bauvorhaben
Der Bauausschuss beschließt:
Der Bauausschuss spricht sich für die Planung eines Bauvorhabens in Schlutup aus.
Der Vorsitzende bedankt sich bei allen anwesenden Personen und schließt um 19:43 Uhr die Sitzung.
