ALLRIS - Auszug

17.02.2025 - 6.2.2 AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Anfrage:


Für die Innenstadt Lübeck gilt eine detaillierte Werbelagensatzung, am

30.06.2016 für die Altstadt der Hansestadt Lübeck, und für das innere Kurgebiet mit der Altstadt von Lübeck- Travemünde durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Allerdings scheint diese Werbeanlagensatzung nicht überall eingehalten zu werden.

 

So hat die BIRL in ihren 124. Bürgernachrichten vom Dezember 2024 (S.23) verschiedene Fälle von Verstößen gegen die Werbeanlagensatzung aufgeführt.

 

Hiermit stelle ich folgende Fragen:

 

  1. Wie werden die Gewerbetreibenden in den zugeordneten Gebieten über die Werbeanlagensatzung informiert?
  2. Gibt es Beratung für die Gewerbetreibenden vor Antragstellung?
  3. Wie werden die Werbeanlagen kontrolliert und wie ist das Vorgehen bei festgestellten Verstößen?
  4. Sind die von der BIRL aufgezeigten Verstöße der Verwaltung bekannt und was wurde unternommen?


 

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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