ALLRIS - Auszug

10.06.2024 - 3.2.1 Regelungen in der Verwaltung zur Ausschreibung ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Bär erläutert die bestehende Rechtslage. Für den in der letzten Sitzung angesprochenen Fall (Interessenbekundungsverfahren „Pesel“) gibt es keine verbindliche Regelung, so dass hier das übliche Verwaltungshandeln angewendet wurde. Sollte Politik ein spezielles Verfahren wünschen, müsste die Bürgerschaft darüber beschließen.

 

Herr Dr. Flasbarth vertritt die Auffassung, dass über Vergabekriterien in derartigen Fällen mitbestimmt werden sollte, während Herr Zahn der Meinung ist, dass hier Verwaltungshandeln zielführend ist. Herr Simon bekräftigt, dass die Bürgerschaft das Recht hat, etwas zu regeln, wenn es gewünscht wird. Weiterhin spricht Frau Senatorin Steinrücke. Herr Kirchhoff erläutert das Bewertungsverfahren anhand einer Präsentation (Anlage 1). Herr Simon fordert zu gegebener Zeit die Vorlage aller eingegangenen Bewerbungen.

 

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Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt Kenntnis.

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Anlagen

 

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