14.02.2023 - 6.2 Dringlichkeitsantrag AM Andreas Müller (DIE LIN...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Ausschuss für Soziales
- Datum:
- Di., 14.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller erklärt, dass sein Antrag in geänderter Form nun als interfraktioneller Antrag der Linken, SPD, die Unabhängigen und GAL+Freie Wähler wie folgt lautet:
Der Bürgermeister wird beauftragt, aufgrund der zum 30.09.2023 zu erwartenden Nutzungsuntersagung für ein Alten- und Pflegeheim im HGH, unverzüglich mit der Suche nach einem alternativen Standort zu beginnen.
Die Hansestadt Lübeck trägt dafür Sorge, dass es in der Altstadt mindestens ein städtisches Altenheim gibt.
Der neue Standort soll den qualitativen Anforderungen an eine Alten- und Pflegeeinrichtung nach modernen Standards entsprechen und Teil der Ausbaustrategie 2030 werden.
Dem Sozialausschuss und dem Hauptausschuss ist bis zum Ende des 2. Quartals fortlaufend zu berichten.
Herr Voht wirbt für die Zustimmung zu diesem Antrag, da man auf die gerichtliche Entscheidung vorbereitet sein sollte.
Das Ergebnis ist an dieser Stelle völlig offen, aber der Bedarf an Pflegeplätze ist gegenwärtig.
Der Ausschuss erteilt einstimmig Frau Alheid das Rederecht.
Sie erklärt, dass man diesem Antrag nicht zustimmen sollte, weil die Bewohner:innen im HGH bleiben sollten. In diesem Zusammenhang verweist sie auf die700-jährige Tradition.
Herr Müller bittet um die Zustimmung für diesen geänderten Antrag.
Herr Stabe erklärt für die CDU, dass diese sich für ein JA zum HGH ausgesprochen hat und hier gegen diesen Antrag stimmen wird, da es in sich einen Widerspruch enthält.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den verlesenen geänderten Antrag abstimmen.
Der geänderte Antrag wird vom Ausschuss mit 7 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung entschieden und gilt aufgrund der Stimmengleichheit als abgelehnt.
