ALLRIS - Auszug

06.02.2018 - 6.1 KdU-Richtlinie der Stadt Neumünster-mündlicher ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Schwartz führt folgendes aus:

 

Frau El Samadoni hatte in der letzten Ausschusssitzung von der von ihr ausdrücklich befürworteten KdU-Regelung aus Neumünster berichtet: Hier regelt eine Satzung die angemessene Bruttokaltmiete für Wohnraum mit normalem Standard einerseits und für energetisch sanierten Wohnraum andererseits.

Die entsprechenden Unterlagen wurden aus Neumünster angefordert und liegen dem Bereich Soziale Sicherung jetzt vor. Die Satzung bestimmt beispielsweise für einen 1-Personen-Haushalt eine Mietobergrenze i.H.v. 330,00 € Bruttokaltmiete für Wohnraum mit normalem Standard und 347,00 € Bruttokaltmiete für energetisch sanierten Wohnraum.

 

Sowohl die o.a. KdU-Regelung aus Neumünster als auch die ebenfalls von Frau El Samadoni befürwortete „Gesamtangemessenheitsgrenze“ werden in die Überprüfung/Anpassung des Schlüssigen Konzepts der Hansestadt Lübeck einbezogen.

 

Frau Akyurt bittet um Mitteilung des Sachstandes „VONOVIA/Brüder-Grimm-Ring“.

Frau Schwartz und Frau Borso werden dazu in der nächsten Ausschusssitzung berichten.

Reduzieren

Der Ausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

 

Das könnte Sie auch interessieren